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Gesetzliche Gewährleistung

Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (offizielle Fassung der Europäischen Kommission):

Harmonisierter EU-Hinweis: Gesetzliche Gewährleistung – mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Bei Vertragswidrigkeit: kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten: europa.eu/youreurope/garantien